Covid-19-Arzneimittel Paxlovid®: Abgabe und Abrechnung ab 8. April 2023

April 6, 2023

Ab 8. April 2023 gelten für das Arzneimittel Paxlovid® neue Vorgaben für die Abrechnung. Kostenträger ist dann nicht mehr das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), sondern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse der versicherten Person. Bei Personen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, sowie bei Selbstzahlern findet die Abrechnung gegenüber der jeweiligen Person direkt statt. Die bisherigen Vergütungen bleiben bestehen.

Bis zum 7. April 2023 erhalten der Pharmagroßhandel und die Apotheken nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung für die Abgabe vom Bund beschaffter antiviraler Arzneimittel eine Vergütung, die über die Rezeptabrechnungsstellen mit dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) abgerechnet wird.

Am 8. April 2023 tritt der neue § 422 SGB V in Kraft, mit dem für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 eine Anschlussregelung für die Vergütung und Abrechnung von antiviralen Arzneimitteln geschaffen wird. Kostenträger ist dann nicht mehr das BAS, sondern die jeweilige Krankenkasse. Bei Personen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, sowie bei Selbstzahlern, findet die Abrechnung gegenüber der jeweiligen Person direkt statt.

Bitte beachten Sie: Bei der Abgabe an Hausärzte und Pflegeeinrichtungen wird dem konkret Verordnenden eine Rechnung gestellt, da solche Verordnungen mangels Versichertenbezug und Kassenzuordnung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.

Die Höhe der Vergütung bleibt wie gehabt, zur Abrechnung haben GKV-Spitzenverband und DAV folgendes Vorgehen vereinbart: Für das Arzneimittel Paxlovid® wird die bisherige, auch für die Abrechnung über das BAS genutzte Pharmazentralnummer zur Rezeptbedruckung mit den bisherigen Angaben zur Vergütung verwendet. Lediglich für den Botendienst wird ein neues Sonderkennzeichen vereinbart, das ab dem 8. April 2023 bei der Abrechnung anzugeben ist.

Die zu verwendenden Kennzeichen lauten:

  • 17977087 PAXLOVID 150/100 mg Filmtabletten Bund (bereits bekannt)
  • 17717386 Paxlovid-Versorgung per Botendienst (neu ab 8. April 2023)

Die Softwarehäuser und Abrechnungsdienstleister der Apotheken wurden von ABDATA über die oben beschriebenen Abrechnungsmodalitäten incl. stichtagsbezogener Einführung der neuen Sonder-PZN für die Botendienst-Versorgung mit Paxlovid informiert.

Quellen: ABDA-Rundschreiben Nr. 48 vom 6. April 2023 und Geschäftsführerinformation vom 30. März 2023

AK Berlin, 06.04.2023