Apotheken dürfen jetzt auch Influenza-Selbsttests an Laien abgeben
Juni 2, 2023Am 19. Mai 2023 wurde die dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte- Abgabenverordnung beschlossen und am 26. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderung umfasst die Anlage 3 zu § 3 Absatz 4 der Medizinprodukte- Abgabenverordnung. Durch die Änderung ist nun die Abgabe von In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung, die für den Nachweis von Influenzaviren bestimmt sind, auch an Laien medizinprodukterechtlich erlaubt.
In der Medizinprodukte-Abgabeverordnung können Tests auf Krankheiten, für deren Feststellung eigentlich gemäß Infektionsschutzgesetz der Arztvorbehalt gilt, hiervon ausgenommen werden. Für die Testung auf Covid-19 ist dies bereits kurz nach deren Entwicklung geschehen, sodass die Selbsttests seither an Privatpersonen verkauft werden dürfen.
Mit der aktuellen Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung dürfen nun auch Selbsttests auf Influenza A/B an Laien abgegeben werden. Damit ist der Verkauf von sogenannten Kombitests (COVID-19/Influenza A+B/RSV) in Apotheken fortan rechtlich zulässig.
Die Änderung ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten.
AK Berlin, 02.06.2023