Ergänzende Information zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung
Januar 23, 2024Bezugnehmend auf die Mitteilung im Rundschreiben 4/23 gibt es ergänzende Informationen zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung.
Apothekenleiter:innen sind als Arbeitgeber:innen nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Einzelheiten dazu sind in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Vorschrift 2) geregelt, die auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu finden ist.
TECOM-Rahmenvertrag
Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) und die Apothekerkammer Berlin (AKB) hatten im Jahr 1999 mit der TECOM Consult und Ingenieursgesellschaft mbH Waren (TECOM) einen Rahmenvertrag geschlossen, dem Apothekenleiter:innen beitreten können, um ihre Pflichten gemäß ASiG zu erfüllen.
Nach diversen gesetzlichen Neuregelungen, die zwischenzeitlich in Kraft getreten sind, war es notwendig geworden, diesen Vertrag zu aktualisieren und anzupassen.
Ein neuer Rahmenvertrag zwischen AKB und BAV auf der einen und der TECOM auf der anderen Seite ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Zu diesem neuen Rahmenvertrag hat sich unmittelbar vor dem Unterschriftenverfahren eine Änderung ergeben. Das Vertragsverhältnis mit der TECOM endet für alle Apothekenleiter:innen, die dem alten, bis 31. Dezember 2023 gültigen Rahmenvertrag beigetreten waren, automatisch. Alle Apothekenleiter:innen, die dem alten, bis 31. Dezember 2023 gültigen Rahmenvertrag beigetreten waren, benötigen eine neue Lösung für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung.
In diesem Fall haben Sie folgende Handlungsalternativen:
Sie können gegenüber der TECOM Ihren Beitritt zum neuen Rahmenvertrag erklären. Für die Beitrittserklärung ist die Anlage 3 zum Vertrag zu verwenden.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen anderen Anbieter auszuwählen. Es handelt sich um eine Branche mit intensivem Wettbewerb, in der zahlreiche Firmen und Freiberufler miteinander konkurrieren. Folgende Organisationen bieten auf ihren Internetseiten eine Anbieter-Suche an:
- Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) (Startseite rechts oben)
- Bundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher Dienste (BFSI)
- Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB)
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Schwesterorganisation, dem Berliner Apotheker-Verein.