E-Rezepte: AMTS-Risiken und Meldung von Fehlern
Februar 9, 2024Die ABDA hat ihre Mitgliedsorganisationen darüber informiert, dass es laut Meldung einiger Kammern und Verbände in einzelnen Apotheken beim Einlösen von E-Rezepten zu gravierenden Abweichungen zwischen dem verordneten und dem in der Apothekensoftware angezeigten Arzneimittel gekommen sei. Die Apothekerkammer Berlin und der Berliner Apotheker-Verein geben dazu folgende Einschätzung und Empfehlungen:
Konkret seien aus der Praxis diese Fälle gemeldet worden:
- verordnet waren Amlodipin Tabletten – Bisoprolol wurde nach Übernahme der Daten vom Gematikserver im Kassenprogramm angezeigt
- statt der verordneten Novalgin Tabletten wurde Fosfomycin nach Übernahme der Daten vom Gematikserver im Kassenprogramm angezeigt.
Bei den genannten Beispielen soll es sich laut Auskunft der gematik um einige wenige Einzelfälle handeln, die nur in einem bestimmten Praxisverwaltungssystem auftraten.
Der Fehler sei unverzüglich abgestellt worden, so dass es nicht mehr zu derartigen Verwechslungen kommen kann!
Sollten Apotheken jedoch Hinweise auf derartige oder ähnliche, aktuelle Verwechslungen haben, können und sollen diese die Fälle melden. Neben dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sammelt auch der Berliner Apotheker-Verein die Informationen, um sie an die gematik (siehe unten) weiterzugeben.
| Hier können Sie „versorgungsrelevante Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendung der Telematikinfrastruktur“ an das BfArM melden: https://survey.public.bfarm.de/index.php/969489 |
Unabhängig von der Ursache stellen oben beschriebene Beispiele ein gravierendes AMTS-Risiko dar. Mit der Einführung des E-Rezeptes sind einige Fehlerquellen versiegt, dafür kommen neue Aspekte ins Spiel. Die Apothekenteams in der Apotheke vor Ort sind dabei eine wichtige Sicherheitsbarriere im Medikationsprozess, weil sie (und oft genug nur sie) AMTS-Risiken effektiv erkennen und vermeiden können. Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihre aufmerksame und verantwortungsvolle Tätigkeit, die sie trotz schwierigster Bedingungen tagtäglich für die Arzneimittelsicherheit leisten, ganz herzlich bedanken! Seien Sie versichert, dass wir nicht nur diesen Aspekt auch in politische Diskussionen einfließen lassen!
Tipps zum Umgang mit möglichen Verwechselungen und technischen Fehlern
Verwechselung bei der Verordnung oder Abgabe?
Analog zu Muster-16-Verordnungen sind auch bei E-Rezepten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Medikationsfehler (wie beispielsweise versehentliche Verordnung eines falschen Präparates oder Verwechselung von Verordnungen verschiedener Patienten in der Arztpraxis) zu erkennen und zu vermeiden. Bei E-Rezepten kommt als Fehlerquelle in der Apotheke noch hinzu, dass in einigen Apothekensoftwaresystemen beim Stecken der eGK alle Versicherten der letzten 30 Minuten weiterhin angezeigt werden.
Nutzen Sie daher geeignete Methoden der Identitätsfeststellung bzw. gewöhnen Sie sich den schnellen Blick auf die Namenszeile der eGK an, um den oder die richtige Versicherte auszuwählen.
Verwechselung aufgrund potenzieller technischer Fehler?
Um mögliche technische Fehler zu identifizieren und schnell zu beheben, sind die gematik und die Praxisverwaltungssoftware (PVS)- und Apothekenverwaltungssoftware (AVS)-Anbieter auf strukturierte Fehlermeldungen aus der Praxis angewiesen. Die gematik hat dafür ein Ticketsystem entwickelt, in das die Mitgliedsorganisationen der ABDA und die PVS- und AVS-Anbieter (nicht die Apotheken direkt) potenzielle Fehler eintragen können.
Sie können die von Ihnen identifizierten Fehler außer an das BfArM auch an den Berliner Apotheker-Verein (BAV) melden, der die Fehler dann in das Ticketsystem der gematik einspeist.
Dabei sind folgende Angaben notwendig:
- detaillierte Beschreibung des Fehlers
- die Daten der beteiligten Systeme, also Arztsoftware und Apothekensoftware (wenn bekannt – bei Verordnungen die Prüfnummer des PVS)
- die E-Rezept-ID
- sofern die Erlaubnis besteht, die Kontaktdaten der betroffenen Apotheke/ des betroffenen Arztes
- Patientendaten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen immer zu anonymisieren
Bitte tragen Sie die erforderlichen Angaben hier ein:
https://survey.lamapoll.de/Fehler-Probleme-bei-E-Rezepten.
Veranstaltungsreihe zum E-Rezept: Ihre Fragen liegen uns am Herzen
Und natürlich kümmern wir uns auch als Apothekerkammer um die Probleme bei der Einführung des E-Rezeptes. Unsere Online-Veranstaltungsreihe zum E-Rezept mit Präsidentin Dr. Kerstin Kemmritz und Apothekenberater Thomas Ertner ist dabei eine wertvolle Quelle, um Ihre Fragen und Erfahrungen aus der Praxis „einzusammeln“. Wenn es nicht direkt eine Antwort gibt, bemühen wir uns um zeitnahe Klärung. Auch der oben beschriebene Sachverhalt wurde in der letzten Veranstaltung diskutiert und hat den Impuls gegeben, schnell eine Antwort zu finden, von der alle Beteiligten profitieren. Fragen und Antworten, die laufend aktualisiert werden, finden Sie hier.
Die nächste Veranstaltung „E-Rezept-Update mit Dr. Kemmritz und Herrn Ertner“ findet am 10. April 2024, 14:30 – 15:15 Uhr statt.
Hier geht es direkt zur Anmeldung: https://portal.akberlin.de/kurs/seminar-10467-kurs-10467/.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.