E-Rezept: DAV hat FAQ-Liste um Punkt „Friedenspflicht“ erweitert

August 23, 2024

Der GKV-Spitzenverband und der DAV haben sich auf eine Friedenspflicht für E-Rezepte im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 verständigt. Dazu haben sie eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V für elektronische Verordnungen getroffen, die zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Die Friedenspflicht kann so lange verlängert werden, bis sichergestellt ist, dass nur noch formal fehlerfreie und vollständige E-Rezepte die Apotheke erreichen.

Weitere Informationen dazu und zu anderen Fragen rund um das E-Rezept finden Sie in der FAQ-Liste des DAV auf der Webseite der ABDA im geschützten Mitgliederbereich (Benutzername und Passwort s. Impressum der Pharmazeutischen Zeitung).