Betäubungsmittel zur Opioidsubstitution: Mustervereinbarung Sichtbezug aktualisiert
August 26, 2024Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Verband der Ersatzkassen e.V. über die Vereinbarung zur Vergütung des Sichtbezugs in der Apotheke wurde die Arbeitshilfe „Mustervereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke“ überarbeitet.
Soweit die Apotheke aufgrund eines Vertrages mit einer Krankenkasse von dieser für den Sichtbezug vergütet wird, ist die Vergütung durch den Arzt ausgeschlossen. Die Arbeitshilfe finden Sie auf der Webseite der ABDA unter „Leitlinien und Arbeitshilfen“.