Mpox: Versorgung mit Impfstoff
August 30, 2024In Abstimmung mit dem Berliner Apotheker-Verein informieren wir wie folgt:
Durch Medienberichte über die Ausrufung des Gesundheitsnotstandes durch die WHO wegen Ausbreitung der neuen Mpox-Klade Ib in Afrika hat das Interesse an entsprechenden Impfungen spürbar zugenommen.
Impfstoff
Der Impfstoff Imvanex® ist in Deutschland seit 2013 zum Schutz vor Pocken und seit Juli 2022 auch für den Schutz vor Mpox zugelassen.
Der Impfstoff ist bei Lagerung bei -20°C bis zu 3 Jahre lang haltbar. Nach dem Auftauen kann der Impfstoff vor der Anwendung über bis zu 2 Monate innerhalb der angegebenen Dauer der Haltbarkeit bei 2 °C bis 8 °C im Dunkeln gelagert werden. Der Impfstoff darf nach dem Auftauen nicht wieder eingefroren werden.
Wegen der hohen Anforderungen an die Kühlung ist Imvanex® über den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel im Allgemeinen nicht verfügbar.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) weist auf die Bezugsmöglichkeit über den Großhändler ViroFlex hin, der nach eigener Auskunft vollumfänglich lieferfähig ist: https://www.viroflex.de/imvanex/.
Sofern ggf. weitere Großhandlungen lieferfähig sind, können Apotheken den Impfstoff selbstverständlich auch dort beziehen. Weder dem BAV noch der SenWGP liegen Informationen zu weiteren Großhandlungen vor.
Impfempfehlung der STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung mit Imvanex®
a) für die Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach Mpox-/Affenpockenexposition von asymptomatischen Personen im Alter ≥18 Jahre
b) als Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko (z. B. während eines Mpox-/Affenpockenvirus-Ausbruchs). Hierzu zählen Männer ab 18 Jahren, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln und ggf. Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben ausübt.
Verordnung
Diese STIKO-Impfempfehlung wurde mittlerweile in die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA übernommen. Die Impfung gegen Mpox kommt für den oben genannten Personenkreis daher grundsätzlich als GKV-Leistung in Frage. Bislang fehlte es allerdings an einer Impfvereinbarung zwischen KV Berlin und den Landesverbänden der Krankenkassen. Daher wurde die Impfleistung von Berliner Arztpraxen zumeist als Privatleistung erbracht.
Gestern nun hat die KV Berlin mitgeteilt, dass eine solche Vereinbarung mit Wirkung zum 1. September 2024 abgeschlossen worden ist.
Das bedeutet:
Die verordnenden Ärzt:innen entscheiden, wie der Impfstoff verordnet wird. Bei Unsicherheiten können sich Berliner Vertragsärzt:innen an die KV Berlin wenden.
Es ist damit zu rechnen, dass Verordnungen über Imvanex® nun vermehrt als Sprechstundenbedarfs-verordnungen (SSB) auf Muster-16-Verordnungsblättern ausgestellt werden.
SSB-Verordnungen auf Muster 16 sind abrechnungsfähig. Unvermeidbare Beschaffungskosten können nach § 10 Abs. 5 Arzneimittelversorgungsvertrag Berlin abgerechnet werden.
Muster-16-Verordnungen unter Nennung des Namens der zu impfenden Person (namentliche Verordnungen bzw. Einzelverordnungen) können von Apotheken in gewohnter Weise über die Abrechnungsdienstleister mit dem auf der Verordnung genannten Kostenträger abgerechnet werden, sofern solche Verordnungen vorgelegt werden sollten. Unvermeidbare Beschaffungskosten sind abrechenbar (s. u.).
Privatrezepte über Imvanex® werden nach Arzneimittelpreisverordnung zuzüglich unvermeidbarer Beschaffungskosten abgerechnet.
Weisen Sie die impfende Praxis bzw. die zu impfenden Patient:innen unbedingt auf die Kühlpflicht und die begrenzte Haltbarkeit des aufgetauten Impfstoffes hin! Wirken Sie ggf. auf eine geeignete Lösung hin (z. B. Abholung unmittelbar vor dem Impftermin).
Lieferzeit und Beschaffungskosten
Die Firma ViroFlex gibt auf ihren Internetseiten folgende Informationen zu zwei Bezugsmöglichkeiten:
1. Bestellung von tiefgekühltem Impfstoff: Der Transport erfolgt temperaturüberwacht in einer Transportbox bei unter -20°C. Transportbox und Logger müssen an ViroFlex zurückgesandt werden. Die Versandkosten betragen 110,– Euro (netto) und die Lieferzeit circa 10 bis 14 Tage.
2. Gekühlt: Zu beachten ist die reduzierte Haltbarkeit von 2 Monaten ab dem Tag des Versandes durch ViroFlex. Der Transport erfolgt gekühlt bei 2 bis 8°C. Die Versandkosten betragen 65,– Euro (netto) und die Lieferzeit beträgt wenige Tage.
Mit Primärkassen (AOK, IKK, BKK, Knappschaft, SVLFG) können unvermeidliche Beschaffungskosten für Arzneimittel, die üblicherweise weder in Apotheken noch im Großhandel vorrätig gehalten werden, ohne Genehmigung in voller Höhe abgerechnet werden. Auf Anforderung ist der Krankenkasse ein Nachweis vorzulegen.
Bei Ersatzkassen (Barmer, DAK, HEK, hkk, KKH und TK) ist zu beachten, dass Beschaffungskosten über 9,– Euro inklusive MwSt. nur mit vorheriger Zustimmung der Ersatzkasse abgerechnet werden können.