Merkblätter des RKI zur COVID-19-Impfung
September 13, 2024Für die Dokumentation des Aufklärungsgesprächs zur Schutzimpfung gegen COVID-19 stellt das Deutsche Grünen Kreuz (DGK) in Kooperation mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) Merkblätter. Diese stehen – auch zusätzlich in leichter Sprache und in diversen Übersetzungen – auf der Webseite des RKI zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Die variantenangepassten JN.1-Impfstoffe wurden noch nicht in die Merkblätter aufgenommen. Das BMG wird in Kürze das DGK (Kooperation mit BMG, RKI und PEI) mit der Erstellung der Impfaufklärung zu den mRNA-Impfstoffen und zum Proteinimpfstoff beauftragen. Für Impfungen, die in der Zwischenzeit durchgeführt werden, können daher die Merkblätter des RKI weiterhin genutzt werden.
Die Aufklärungsbögen sind als Ergänzungen zur mündlichen Aufklärung zu sehen. Bei der Nutzung sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass der Bogen die neueste Variante noch nicht beinhaltet. In der Fachinformation für Comirnaty heißt es für den variantenangepassten Impfstoff Comirnaty® JN.1: „Die Sicherheit von Comirnaty JN.1 wird aus Sicherheitsdaten von den vorhergehenden Comirnaty-Impfstoffen abgeleitet“. Hierauf kann beim Aufklärungsgespräch hingewiesen werden. Das Gespräch ist der entscheidende Faktor für die Rechtsicherheit einer Aufklärung. Hinweise und Informationen aus dem Aufklärungsgespräch sollten auf dem Aufklärungsbogen vermerkt, vom Patienten/von der Patientin gegengezeichnet und so in der Patientenakte dokumentiert werden.
Quelle: Information der ABDA an die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Apothekerkammern und Apothekerverbände der Länder vom 11. September 2024