ABDA-Datenpanel: Verlängerung des Befragungszeitraums bis 13. Dezember 2024

November 8, 2024

Auch in diesem Jahr ruft die ABDA wieder zur Teilnahme an der Onlinebefragung des ABDA-Datenpanels auf. Der Befragungszeitraum wurde bis zum 13. Dezember 2024 verlängert.

Die Datengrundlage sei für die Interessenvertretung der Apotheken vor Ort von enormer Bedeutung, betont die ABDA. Jeder Apothekeninhaberin und jeder Apothekeninhaber beziehungsweise Apothekenleiterin und Apothekenleiter einer öffentlichen Apotheke in Deutschland kann noch bis zum 13. Dezember 2024 an der Befragung teilnehmen. Erstteilnehmende sind herzlich willkommen! Die Anmeldung zur Teilnahme kann über den folgenden Link erfolgen:

www.abda-datenpanel.de

Mit dem ABDA-Datenpanel sollen verlässliche Daten über öffentliche Apotheken generiert werden, die die gemeinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien erleichtern.

Die Befragung ist in fünf Themenbereiche gegliedert. Neben Angaben zur Person werden Charakteristika der Apotheke abgefragt. In weiteren Fragenkomplexen werden Daten zur flächendeckenden Versorgung, Apotheke und Impfung, sowie betriebswirtschaftliche Kennzahlen erhoben.

Es handelt sich um eine jährlich wiederkehrende Befragung. Apothekeninhaberinnen und -inhaber und Apothekenleiterinnen und -leiter können sich jedes Jahr beteiligen. Teilnehmende erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 EUR (brutto) und exklusiv zusätzliche Brancheninformationen.

Weitere Informationen zur Teilnahme, Datenauswertung, Auszahlung der Aufwandsentschädigung und dem Datenschutz finden Sie auf der Webseite der ABDA.