Schließzeiten der Apotheken an Heiligabend und Silvester

Dezember 17, 2024

Aufgrund zweier bestehender Allgemeinverfügungen des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) können öffentliche Apotheken in Berlin an Heiligabend und Silvester bereits ab 12.00 Uhr schließen. Hierzu bedarf es keines Antrags beim LAGeSo.

Die Regelungen über die Notdienstbereitschaft gelten uneingeschränkt.

Wichtiger Hinweis: Die Kammer bittet die Apotheken, im Fall der Reduzierung von Öffnungszeiten an allen Stellen, wo sie über Öffnungszeiten informieren – z. B. Aushänge, elektronische Anzeigen, Webseite, Anrufbeantworter, Kassenbons etc. – entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen!

Hier finden Sie die Allgemeinverfügungen des LAGeSo zum Nachlesen:

Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken vom 15. November 2006

Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken vom 13. März 2020