Aufhebung der Feststellung eines Versorgungsmangels mit Nirsevimab-haltigen Arzneimitteln

Mai 15, 2025

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit Bekanntmachung vom 23. April 2025 (BAnz. AT 07.05.2025 B3) festgestellt, dass ein Versorgungsmangel mit Nirsevimab-haltigen Arzneimitteln, die zur Prophylaxe von Respiratorische Synzytial-Virus(RSV)-Erkrankungen verwendet werden, nicht mehr besteht. Die entsprechende Feststellung des BMG vom 16. September 2024 wird damit aufgehoben.

Mit der Bekanntgabe vom 7. Mai 2024 sind behördliche Maßnahmen, die auf der Grundlage des § 79 Absatz 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG) von einzelnen Vorgaben des AMG abweichen können, nicht mehr zulässig. Soweit solche Maßnahmen ergriffen worden sind, sind sie obsolet.

Quelle: ABDA-Rundschreiben Nr. 28 vom 12. Mai 2025