Zugriff der Aufsichtsbehörden auf die Alarmbearbeitung in der securPharm-GUI

Mai 15, 2025

Ab dem 19. Mai 2025 erhalten alle Behörden, die bereits Zugang zum securPharm-System haben, zusätzlich Leserechte für die Alarmbearbeitung in der securPharm-GUI. Dies stellt neben den Systemberichten eine wichtige Ergänzung zur Aufklärung von Alarmen dar.

Die securPharm-GUI ist die Weboberfläche des securPharm-Apothekenservers und unter folgendem Link erreichbar: https://securpharm-gui.ngda.de/. GUI steht für Graphical User Interface (grafische Benutzeroberfläche). Über die GUI können Apotheken-Teams manuelle securPharm-Prozesse wie Verifikation und Ausbuchung durchführen sowie Einblicke in Alarme der letzten 90 Tage innerhalb ihrer Betriebsstätte erhalten.

Dafür stehen zwei zentrale Funktionen zur Verfügung:

  • Kennzahlen-Übersicht: Bietet eine generelle statistische Übersicht über aufgetretene Alarme.
  • Alarm-Übersicht: Ermöglicht die Bearbeitung einzelner Alarme, inklusive Änderung des Alarmstatus und Hinzufügung von Kommentaren.

Apotheken können im Rahmen der Alarmbearbeitung freiwillig mit dem betroffenen Hersteller über Kommentare kommunizieren. Die Anonymität der Apotheken bleibt durch das System gewahrt; eine Offenlegung der Identität erfolgt nur freiwillig und fallweise.

Leserechte der Aufsichtsbehörden

Die Aufsichtsbehörden erhalten nun „lesende Zugriffsrechte“ auf die Alarm-Übersicht. Dabei können sie folgende Informationen zu den Alarmen in Ihrer Betriebsstätte einsehen:

  • Alarmstatus
  • Kommentare
  • Hochgeladene Dateien (z. B. Packungsfotos)

Bedeutung der Alarmbearbeitung

Die Alarmbearbeitung ist sowohl für Hersteller als auch für Apotheken freiwillig. Dennoch bitten wir ausdrücklich darum, die Alarmbearbeitung konsequent durchzuführen. Damit leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen. Behörden können oft nicht direkt erkennen, ob ein Alarm auf einen Fehlalarm oder eine echte Fälschung hindeutet. Sie benötigen in diesen Fällen die Zusammenarbeit und Expertise der betroffenen Hersteller und Apotheken, um den Sachverhalt abschließend zu bewerten und weitere Maßnahmen einzuleiten.

Bitte beachten Sie:
Das Setzen des Alarmstatus auf „eskaliert“ in der GUI ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Meldung bei konkretisiertem Fälschungsverdacht. In solchen Fällen sind folgende Meldungen separat erforderlich:

  • an die zuständige Aufsichtsbehörde (in Berlin: LAGeSo)
  • an die AMK (Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker)

Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu securPharm finden Sie auch auf der securPharm-Webseite.

Quelle: Information der ABDA an die Apothekerkammern und Apothekerverbände/-vereine der Länder vom 13.05.2025