Start des eAntragsverfahrens bei der D-Trust

Mai 30, 2025

Die Apothekerkammer Berlin wurde von der D-Trust informiert, dass der Bestellprozess für den eHBA umgestellt wird.

D-Trust hat darüber informiert, dass der bisherige Antragsprozess auf eine vollständig elektronische Variante umgestellt wird – den eAntrag: „Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren entfallen das Ausdrucken, das händische Unterschreiben sowie das Versenden der Anträge. Die Unterzeichnung erfolgt künftig mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) durch die D-Trust. Diese ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und gewährleistet einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen den Angaben der Antragstellenden, deren Willenserklärung, dem Antragsdokument sowie der Identifizierung – und stellt damit die Unabstreitbarkeit sicher. Infolgedessen entfallen im neuen Prozess sowohl die Unterschriftenfelder als auch die Hinweise zum postalischen Versand.“

Die Aktivierung des eAntrags erfolgt am 2. Juni 2025 im Rahmen des Wartungsfensters um 18:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt gelten alle neu eingehenden Anträge als papierlos. Dies betrifft auch bereits vorbefüllte Anträge, sofern sie erst nach der Aktivierung erstmalig von Antragstellenden bearbeitet werden.“

Selbstverständlich steht Ihnen bei Fragen rund um die Beantragung von HBA und SMC-B auch wie gewohnt gern das Team der Mitgliederverwaltung der Apothekerkammer Berlin zur Verfügung.

So erreichen Sie uns:

Grit Siegmund siegmund@akberlin.de 030 31 5964 -20

Dominique Amann-Mewis mewis@akberlin.de 030 31 5964 -19