Aufhebung der Feststellung eines Versorgungsmangels mit folinsäurehaltigen Arzneimittel

Juni 12, 2025

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit Bekanntmachung vom 16. Mai 2025 (BAnz. AT 04.06.2025 B3) festgestellt, dass ein Versorgungsmangel mit folinsäurehaltigen Arzneimitteln nicht mehr besteht. Die entsprechende Feststellung des BMG vom 8. Dezember 2022 (Banz. AT 12.12.2022 B8) wird aufgehoben.

Mit der Bekanntgabe am 4. Juni 2024 sind behördliche Maßnahmen, die auf der Grundlage des § 79 Absatz 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG) von einzelnen Vorgaben des AMG abweichen können, nicht mehr zulässig. Soweit solche Maßnahmen ergriffen worden sind, sind sie obsolet.