Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni in Kraft

Juni 17, 2025

Zum 28. Juni 2025 werden das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie die auf seiner Basis erlassene Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft treten.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bezweckt, im Interesse von Verbrauchern und Nutzern die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten, um das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen zu stärken, § 1 Abs. 1 BFSG. Apotheken sind von den neuen Regelungen betroffen, sofern sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, insbesondere also Online-Shops betreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Infocenter A-Z auf unserer Homepage (www.akberlin.de/recht-praxis/infocenter-a-z).