Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker:innen – Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2

Juli 16, 2025

Gegen Grippe oder COVID-19 impfen: Das ist in Deutschland inzwischen nicht nur in ärztlichen Praxen, sondern auch in vielen Apotheken möglich. Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apothekerinnen und Apotheker Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Impfschulung. Diese können interessierte Apothekerinnen und Apotheker über die Apothekerkammer Berlin absolvieren.

Das nächste Praxisseminar findet am 22. September 2025 von 8.30 – 13.30 Uhr statt.

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