Verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 1. Oktober 2025

September 2, 2025

Nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist für Apotheken die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend.

Der DAV informiert dazu wie folgt:

Im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung der ePA ist zu beachten, dass Apotheken gegenüber dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) das Vorhandensein der jeweils vorgeschriebenen TI-Anwendungen nachweisen müssen, um die volle Refinanzierung der TI-Pauschale zu erhalten. Erfolgt dieser Nachweis nicht innerhalb von drei Monaten nach Einführung einer Anwendung, führt dies zu Kürzungen der TI-Pauschale.

Für neue TI-Anwendungen wie die ePA gilt: Bei den meisten Softwaresystemen erfolgt die Meldung automatisch über das Apothekenverwaltungssystem (AVS) an den NNF. Diese muss jedoch im NNF-Portal von der Apotheke überprüft werden. Sollte eine automatische Meldung nicht möglich sein, kann der Nachweis auch schon jetzt manuell über das NNF-Portal erfolgen.

Laut NNF fehlt bei ca. einem Drittel der Apotheken noch der entsprechende Nachweis. Es wird den Apotheken daher angeraten im NNF-Portal nachzuschauen, ob der Nachweis erfolgt ist und diesen bei Bedarf über das Portal zu erbringen. Der NNF stellt dafür eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF) zur Verfügung.

Wir empfehlen weiterhin dringend, dass sich alle Apotheken zeitnah mit der Nutzung der ePA vertraut machen. Dazu zählt auch, sich fachlich und praktisch mit der elektronischen Medikationsliste (eML) im ePA-Modul ihres AVS auseinanderzusetzen. Die noch wenige Wochen anhaltende Einführungsphase ist eine wichtige Gelegenheit, technische Abläufe zu erproben und mögliche Herausforderungen rechtzeitig mit dem jeweiligen Softwareanbieter zu klären – bevor die gesetzliche Verpflichtung zum 1. Oktober 2025 greift.

Unter folgenden Links finden Sie Informationen zur Einführung der ePA:

Quelle: Information des DAV an die Apothekervereine/-verbände und die Apothekerkammern der Länder