Lange Nacht des Impfens am 8. Oktober 2025 – machen Sie mit?

September 26, 2025

Laut ABDA beteiligen sich auch in diesem Jahr bundesweit einige Kammern und Verbände an der Aktion. In Berlin wird der „Tag und die Lange Nacht des Impfens“ der 8. Oktober 2025 sein.

Worum geht es?

Am 8. Oktober 2025 soll der Berliner Bevölkerung ermöglicht werden, sich den Tag über bis 22 Uhr in teilnehmenden Apotheken gegen Grippe und/oder COVID-19 impfen zu lassen. Mit Ihrer Teilnahme machen Sie nicht nur den Menschen in Berlin ein erweitertes, niederschwelliges Angebot an diesem Tag, sondern stellen auch den Beitrag der Apotheken für diese wichtige Präventionsleistung in den Fokus.

Wer kann mitmachen?

Wenn Sie ohnehin bereits impfen, wäre Ihre Teilnahme an dem Tag und der „Langen Nacht des Impfens“ ein großartiges Signal. Dann ist nur folgendes zu beachten: Wenn Ihre Apotheke sich beteiligt, ist sie automatisch dienstbereit – das heißt, sie muss in der Zeit ihrer Öffnung auch die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellen. Die Apotheke kann nicht nur zum Impfen öffnen.

Wenn Sie bisher noch nicht impfen, aber Interesse hätten, finden Sie im Folgenden einen Überblick über die Voraussetzungen für Impfungen in Apotheken:

Gemäß § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken Personen ab 18 Jahren gegen Influenzaviren und Personen ab 12 Jahren gegen SARS-CoV-2-Viren impfen, wenn sie hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung bestätigt wurde und sie die Schutzimpfungen für eine öffentliche Apotheke, zu deren Personal sie gehören, durchführen.

Informationen zu den erforderlichen Schulungen finden Sie hier.

Das nächste Praxisseminar Impfen findet am 2. Oktober 2025 statt. Wenn Sie an dem Seminar teilnehmen wollen, ist es zunächst sinnvoll, dass sie die vier Theorie-Module im Vorfeld absolvieren. Der Theorieteil schließt mit einer online durchgeführten Erfolgskontrolle ab. Die vier Filme für den Theoretischen Teil sind jederzeit buchbar. Zur Anmeldung für die Theorie und Praxisseminare gelangen Sie über unseren Veranstaltungskalender.

Zudem muss die Apotheke gemäß § 2 Abs. 3a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es muss eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen erforderlich ist.
  • Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung bestehen, die mögliche Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfungen abdeckt.
  • Der Apothekenleiter hat der zuständigen Behörde (in Berlin: LAGeSo) die Durchführung sowie Änderungen bezüglich der Durchführung von Schutzimpfungen und die dafür erforderlichen Räumlichkeiten spätestens eine Woche vor Aufnahme der Impfungen anzuzeigen. Ein Formblatt für die Anzeige und die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des LAGeSo.

Die Durchführung von Schutzimpfungen ist gemäß § 2a ApBetrO im Rahmen des Qualitätsmanagements nach den Vorgaben des § 35a Abs. 1 ApBetrO der Apotheke zu beschreiben.

Wo finde ich Materialien für die „Lange Nacht des Impfens“?

Um die Kammern und Verbände bei dieser Aktion zu unterstützen und anderen Regionen die Teilnahme zu ermöglichen, bietet die ABDA auch in diesem Jahr wieder Materialien zum Download an.

Unter https://www.apothekenkampagne.de/impfung können Plakate, Handzettel, Infoscreens, Social-Media-Templates, Muster-Pressemitteilungen, Anzeigenvorlagen und ein animierter Erklärfilm zum Thema Impfen heruntergeladen werden. Da die Impfaktion als dezentrale Aktion geplant ist und eine möglichst große Flexibilität in der Kommunikation erfordert, sind die Plakate in einer Blanko-Version verfügbar, damit Apothekenteams selbst eintragen können, wann die Aktion in ihrer Apotheke stattfindet.

Wie begleitet die Apothekerkammer Berlin und der Berliner Apotheker-Verein die Aktion?

Die Apothekerkammer Berlin und der Berliner Apotheker-Verein werden die Bevölkerung und die Medien umfassend über die Aktion informieren. Im Vordergrund stehen hierbei das niederschwellige Angebot, die Erhöhung der Impfquote und die Expertise der Apothekerinnen und Apotheker für diese wichtige Präventionsleistung. Zudem werden wir die Patientinnen und Patienten bitten, sich im Vorfeld bei „ihrer“ Apotheke zu erkundigen, ob diese an der Aktion teilnimmt und ob eine Terminbuchung notwendig ist.

Wichtig für Sie als teilnehmende Apotheke: Wenn Sie sich beteiligen und eine vorherige Terminbuchung notwendig ist, informieren Sie bitte Ihre Patientinnen und Patienten – auch darüber, wo und wie die Termine gebucht werden können.

Wir freuen uns auf rege Beteiligung.