Information zur „Ausbildungsplatzumlage“
Januar 7, 2026In Berlin wurde bereits 2023 ein „Bündnis für Ausbildung“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, 2.000 neue Ausbildungsplätze bis 2025 zu schaffen. Am 2.Juli 2025 wurde der Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin (Ausbildungsförderungsfondsgesetz Berlin – AusbFFG BE) veröffentlicht.
Am 9. Oktober 2025 fand die 1. Lesung im Berliner Abgeordnetenhaus statt. Dieses sieht eine Ausbildungsplatzumlage vor. Die Regelung soll in Kraft treten, wenn es nicht gelingt, im Zeitraum vom 31. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2025 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Im Anschluss an die erste Lesung hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Entwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Eine gemeinsame Anhörung der beteiligten Ausschüsse fand am 13. November 2025 statt. Nach der Auswertung der Stellungnahmen von Sachverständigen soll die zweite Lesung des Gesetzentwurfs voraussichtlich Anfang 2026 erfolgen. Der Senat teilte in einer eigenen Stellungnahme vom 11. November 2025 mit, dass auch die Erfolgsmessung im 1. Quartal 2026 im Bündnis für Ausbildung erfolgen solle.
Den Entwurf finden Sie hier: Entwurf 02.07.2026; Ausbildungsförderungsfondsgesetz Berlin – AusbFFG BE (PDF, 269 kB)
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat wichtige Eckdaten zur geplanten Ausbildungsplatzumlage in einem Faktenblatt zusammengetragen: www.berlin.de/sen/arbeit/top-themen/ausbildungsumlage/
Die Kammer ist gemeinsam mit dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) Mitglied im Verband freie Berufe Berlin e.V. (VfB). Dieser sieht gemeinsam mit Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer und anderen Verbänden durch den Gesetzentwurf die Ausbildungsbereitschaft vieler Betriebe untergraben und bringt sich aktiv in den Prozess ein. Kritisch wird beispielsweise gesehen, dass der Entwurf alle Betriebe mit Beschäftigten zur Zahlung einer sogenannten Ausbildungsplatzumlage verpflichtet – auch solche, die trotz Bemühungen keine Bewerberinnen und Bewerber finden, oder Unternehmen, die rechtlich gar nicht ausbilden dürfen. Es sind im Entwurf derzeit auch keine Geringfügigkeitsgrenzen (Kleinstbetriebe) vorgesehen.
Die nach Einschätzung der Industrie- und Handelskammer und anderen Verbändern zu erwartenden Auswirkungen, möglichen Maßnahmen sowie weitere Materialien bei Umsetzung des Entwurfs finden Sie unter: www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-ausbildungsbetriebe/ausbildungsplatzabgabe .
IHK-Kampagne „Ja zur Ausbildung! Nein zur Abgabe!“
Der VfB hat seine Mitglieder über die Kampagne der IHK „Ja zur Ausbildung! Nein zur Abgabe!“ informiert. Der Verband lädt seine Mitglieder und deren Multiplikatoren ein, sich dieser Aktion anzuschließen.
Um die Kampagne zu unterstützen, stellt der VfB folgende Materialien zur Verfügung:
Ein Sharepic, das Unternehmen und Organisationen direkt auf ihren Social-Media-Kanälen posten können.
Ein Sharepic-Generator, mit dem Personen aus Unternehmen oder Organisationen ihr eigenes Foto oder Zitat in die Vorlage einfügen und so personalisierte Inhalte erstellen können.
Eine Plakatvorlage zum Download (siehe Anhang), die z. B. im Schaufenster oder am Firmenwagen genutzt werden kann. Mehr zur IHK-Kampagne finden Sie unter: https://www.ausbildung-statt-abgabe.berlin/