ABDA-Kampagnenmaterialien und TTPA-Verordnung
Februar 26, 2026Die ABDA hat wie folgt über die Kennzeichnung politischer Werbung informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Oktober 2025 unterliegen alle Werbe- und PR-Motive, die als politisch eingestuft werden können, der neuen TTPA-Verordnung der EU für politische Anzeigen. Die TTPA-Verordnung zielt darauf ab, politische Werbung transparenter zu machen. Politisch motivierte Anzeigen müssen demnach klar als solche gekennzeichnet werden und Informationen darüber enthalten, wer der Sponsor ist, wie viel bezahlt wurde und auf welchen Gesetzgebungsprozess sich die Anzeige bezieht.
Materialien mit TTPA-Hinweis auf apothekenkampagne.de
Für alle politischen Werbe- und PR-Aktivitäten der ABDA bedeutet dies, dass wir alle künftigen Kampagnen entsprechend kennzeichnen müssen. Dies gilt auch für die Motive der aktuellen „Nulltarif“-Kampagne der ABDA und der nun gestarteten ABDA-Petition „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!“, die für Sie unter https://www.apothekenkampagne.de/nulltarif* zum Download bereitgestellt sind. Ab sofort sind alle Materialien der Kampagne TTPA-konform gestaltet. Sämtliche Motive, die in der Offizin zum Einsatz kommen, sind jetzt mit einem rechtlichen Hinweis zur TTPA-Verordnung versehen. Für alle Posts, die Sie in den Social-Media-Netzwerken verwenden können, haben wir Anleitungen für TTPA-Hinweise in den Captions und der Bio eingestellt.
Wir laden Sie herzlich ein, diese aktualisierten Materialien einzusetzen in Ihrer Apotheke und auf Ihren Social-Media-Kanälen einzusetzen!
Bei Fragen zur Kampagne schreiben Sie gerne an info@apothekenkampagne.de.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Anleitung Social-Media Kennzeichnung TTPA-Verordnung (PDF)
* Hinweis: Sollten Sie die Materialien nicht gleich sehen, loggen Sie sich bitte unter www.apothekenkampagne.de mit Ihren persönlichen Zugangsdaten ein. Über die Navigation gelangen Sie ebenfalls zu den Materialien der Nulltarif-Kampagne.