Versorgungsmangel bei ifosfamidhaltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung

April 16, 2026

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit Bekanntmachung vom 24. März 2026 (BAnz. AT 30.03.2026 B4) nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) festgestellt, dass ein Versorgungsmangel mit ifosfamidhaltigen Arzneimitteln zur parenteralen Applikation besteht.

Die Feststellung erlaubt den zuständigen Behörden der Länder nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten.

Die Feststellung gilt bis zu einer abweichenden Feststellung durch das BMG, die ebenfalls im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist.

Quelle: ABDA-Rundschreiben Nr. 30/2026