Erweiterte Impfkompetenzen in Apotheken – wann geht es los?

Juni 2, 2026

Am 22. Mai 2026 wurde das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vom Bundestag verabschiedet. Mit diesem Gesetz ist eine deutliche Erweiterung der Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker und ihrer Teams in den Apotheken vor Ort vorgesehen. Neben diagnostischen Tests und pharmazeutischen Dienstleistungen werden Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, ermöglicht. Aufgrund des großen Presseechos erreichen uns derzeit viele Fragen zu dem Thema: Wann geht es los? Welche Schulungen brauche ich? Wie unterstützt mich die Kammer? Antworten finden Sie in diesem Beitrag.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz wird zunächst noch dem Bundesrat vorgelegt (geplant am 12.Juni 2026), ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Ein Einspruch des Bundesrates wäre möglich, gilt derzeit aber als unwahrscheinlich.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz dann am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in weiten Teilen in Kraft.

Weitere Informationen zu dem laufenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Welche Schulungen benötige ich, um alle Impfungen durchführen zu dürfen?

Nach Inkrafttreten des Gesetzes muss zunächst die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer innerhalb von zwei Monaten ein Curriculum für die Neuschulung sowie für die Ergänzungsschulung (für alle, die bereits für Impfungen gegen Grippe und Covid-19 geschult sind) entwickeln.

Wir gehen derzeit davon aus, dass die Ergänzungsschulung theoretischer Art sein wird und bereits absolvierte Praxisschulungen anerkannt werden. Das können wir allerdings erst verbindlich sagen, wenn das Curriculum vorliegt.

Sobald das Curriculum erstellt ist, werden wir die Inhalte unserer theoretischen Schulungen entsprechend erweitern. Ab Herbst werden wir zudem ausreichend Praxisschulungen (so bald wie möglich nach neuem Curriculum) anbieten.

Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt sein, damit in der Apotheke das erweiterte Impfspektrum angeboten werden kann?

Grundsätzlich werden in der Apotheke dieselben Voraussetzungen zu erbringen sein, wie schon für Grippe- und Covid-19-Impfungen (siehe Infocenter Recht und Praxis A-Z, wir werden die Texte entsprechend anpassen, sobald das Gesetz in Kraft ist).

Eine Klarstellung bezüglich der Räumlichkeiten gibt es durch das Gesetz, in § 35a Apothekenbetriebsordnung (AAppO) soll zukünftig stehen: „Die Räumlichkeit darf während der Durchführung von Schutzimpfungen nicht für anderweitige Zwecke genutzt werden.

Zudem sollen zukünftig auch entsprechend geschulte PTA und PhiP unter Aufsicht impfen dürfen.

Bis alle Impfungen dann tatsächlich in den Apotheken angeboten werden können, müssen sich der DAV und der GKV-Spitzenverband noch über die Vergütung einigen (innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, ggf. muss die Schiedsstelle hinzugezogen werden).

Selbstverständlich werden wir Sie über alle weiteren Entwicklungen und unsere Angebote wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns: www.akberlin.de/kontakt.

Veranstaltungstipps

Unabhängig vom oben beschriebenen Curriculum laden wie Sie zu folgenden Veranstaltungen zum Thema Impfen ein:

Schutzimpfungen in der Apotheke – planvoll in die nächste Impfsaison am 27.08.2026, 9:00 – 12:00 Uhr, Anmeldung HIER

Der Impfpass-Check am 10.09.2026, 20:00 – 21:30 Uhr, Anmeldung HIER