Anmeldung zur PKA-Zwischenprüfung Herbst 2026

Juli 21, 2026

Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet statt:

am 12. Oktober 2026

im Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft GmbH

Littenstr. 10

10179 Berlin

Gemäß § 30 PKA-Prüfungsordnung, wird die Zwischenprüfung in der ersten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt.

Alle in Ausbildung stehenden PKA, die an der Zwischenprüfung teilzunehmen haben, sind bis zum 28. August 2026 mit dem Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“ bei der Apothekerkammer Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin, anzumelden.

Das Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung“ ist unter:

www.akberlin.de > für Mitglieder > Ausbildung > PKA > Zwischen- und Abschlussprüfung > Anmeldung zur Zwischenprüfung, bereitgestellt.

Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß § 21 Ausweispflicht und Belehrung, § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße und § 23 Rücktritt und Nichtteilnahme der o. g. PKA-Prüfungsordnung belehrt.

Der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind beizufügen:

  • Kopie der Fehlzeitenstatistik der bzw. des Auszubildenden über eventuell angefallene Fehlzeiten in der Ausbildungsapotheke
  • Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung. Gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Nachuntersuchung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Für Auszubildende, die innerhalb des ersten Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Nachuntersuchung.

Das Berichtsheft, Stand Juli 2026 ist vom 01.09.2026 bis 03.09.2026 in der Apothekerkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin, 1. OG abzugeben. Die Abgabe kann persönlich (von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr) oder auf dem Postweg erfolgen.