Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen

August 7, 2026

Die ABDA hat wie folgt informiert:

Aus der Bundesbeschaffung für die COVID-19-Impfungen stehen derzeit noch die variantenangepassten Impfstoffe mit folgenden spätesten Verfallsdaten zur Verfügung:

  • Comirnaty LP.8.1 30 μg/Dosis für Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahren), spätestes Verfallsdatum 28.02.2027
  • Comirnaty LP.8.1 10 μg/Dosis für Kinder (5 – 11 Jahre), spätestes Verfallsdatum 31.08.2026
  • Comirnaty LP.8.1 3 μg/Dosis für Kleinkinder (6 Monate – 4 Jahre), spätestes Verfallsdatum 30.09.2026

Eine Versorgung im Rahmen der zentralen Bundesbeschaffung über die angegebenen Verfallsdaten hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits ausgeschlossen. Verfallene Impfstoffe sind fachgerecht zu entsorgen.

Auch werden keine weiteren variantenangepassten Impfstoffe durch den Bund beschafft werden, sodass nach Ausschöpfung der Bundesbestände bzw. nach Erreichen des jeweils spätesten Verfallsdatums der Übergang in die Regelversorgung erfolgen wird.

Die Handlungshilfe zur Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen und das Formblatt zur Begleitdokumentation wurden überarbeitet. Die Änderungen in den genannten Dokumenten betreffen die Ergänzungen zum Auslaufen der Versorgung im Rahmen der Bundesbeschaffung und Streichung der Informationen zu bereits aufgrund abgelaufener Haltbarkeiten nicht mehr verfügbaren Impfstoffe

  • Nuvaxovid® JN.1 von Novavax,
  • Comirnaty® JN.1 30 μg/Dosis Injektionsdispersion für Er-wachsene und Jugendliche von BioNTech,
  • Comirnaty® KP.2 30 μg/Dosis Injektionsdispersion für Er-wachsene und Jugendliche von BioNTech,
  • Comirnaty® KP.2 10 μg/Dosis Injektionsdispersion für Kin-der (5 bis 11 Jahre) von BioNTech und
  • Comirnaty® KP.2 3 μg/Dosis Konzentrat zur Herstellung ei-ner Injektionsdispersion für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) von BioNTech.

In der Handlungshilfe sind zudem die Angaben zu Impfungen in Apotheken hinsichtlich der gesetzlichen Neuerungen mit Bezug zur Qualifizierung des impfberechtigten Apothekenpersonals gemäß § 20c Infektionsschutzgesetz und § 35a Apothekenbetriebsordnung aktualisiert worden.

Diese Informationen und die aktualisierten Arbeitshilfen finden Sie auf der Webseite der ABDA unter https://www.abda.de/fuer-apotheker/schutzimpfungen/impfstoffe/covid-19-impfstoffe/

Quelle: Information der ABDA an die Apothekerkammern und Apothekerverbände der Länder vom 5. August 2026