Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker:innen – Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2

August 20, 2026

Gegen Grippe oder COVID-19 impfen: Das ist in Deutschland inzwischen nicht nur in ärztlichen Praxen, sondern auch in vielen Apotheken möglich. Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apothekerinnen und Apotheker Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Impfschulung. Diese können interessierte Apothekerinnen und Apotheker über die Apothekerkammer Berlin absolvieren.

Hier finden Sie alle Infos rund um die Vorbereitung auf das praktische Impfseminar.

28.09.2026 Praxisseminar Impfen in öffentlichen Apotheken – Grippe+Covid-19