Versorgungsmangel an digitoxin- und digoxinhaltigen Arzneimitteln – Bekanntmachung nach § 79 Abs. 5 AMG vom 1. September 2026

September 10, 2026

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit Bekanntmachung vom 1. September 2026 (BAnz. AT 08.09.2026 B4 (PDF)) nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) festgestellt, dass ein Versorgungsmangel an digitoxin- und digoxinhaltigen Arzneimitteln besteht.

Die Feststellung erlaubt den zuständigen Behörden der Länder nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten.

Die Feststellung gilt bis zu einer abweichenden Feststellung durch das BMG, die ebenfalls im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist.

Quelle: ABDA-Rundschreiben Nr. 81 vom 09.09.2026