Impfungen in Apotheken – so können Sie sich vorbereiten

Oktober 22, 2026

Mit Inkrafttreten des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) wurde das Spektrum der Schutzimpfungen, die in Apotheken durchgeführt werden können, auf alle Impfstoffe erweitert, die keine Lebendimpfstoffe sind. Voraussetzungen sind u.a. entsprechende Schulungen. Am 13. Oktober 2026 hat die Bundesapothekerkammer das neue Schulungscurriculum dazu veröffentlicht. Hier erfahren Sie, welche Schulungen für Sie relevant sind und wie Sie sich und Ihr Team vorbereiten können.

Gemäß § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apothekerinnen und Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, berechtigt, wenn sie

  1. hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung bestätigt wurde,
  2. die Schutzimpfungen für eine öffentliche Apotheke, zu deren Personal sie gehören, durchführen und
  3. die Schutzimpfungen bei einer Person durchführen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Verabreichung des Impfstoffs (nicht aber die Aufklärung, Anamnese, Einholung der Einwilligung und Impfdokumentation) kann unter Aufsicht an entsprechend geschulte Pharmazeut:innen im Praktikum, PTA oder Pharmazieingenieur:innen delegiert werden.

Das Curriculum „Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken“ definiert die Anforderungen an Neuschulungen und Ergänzungsschulungen für Apotheker:innen sowie für Pharmazeut:innen im Praktikum, für pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA) und Pharmazieingenieur:innen. Sie finden das Curriculum hier.

Welche Ergänzungsschulungen muss ich absolvieren, wenn ich bereits gegen Grippe und Covid-19 impfe?

Apothekerinnen und Apotheker, die bereits gegen Grippe und/oder Covid-19 impfen, müssen sich Modul 1 des Curriculums (Impfpräventable Erkrankungen und die entsprechenden Nicht-Lebendimpfstoffe; Aufklärung und Impfanamnese) im Umfang von 12 Fortbildungsstunden à 45 Minuten im Selbststudium erarbeiten und Modul 2 (Schutzimpfungen Theorie) im Umfang von 2 Fortbildungsstunden à 45 Minuten erfolgreich absolvieren.

Mögliche Quellen zum Selbststudium finden Sie hier, eine Selbsterklärung für Ihre Unterlagen hier. Zu Modul 2 wird Ende November ein Film bereitgestellt.

Am 3. November 2026 bieten wir zudem eine Live-online-Ergänzungsschulung an, die Modul 2 und Teile von Modul 1 abdeckt. Hier geht es zur Anmeldung

Wenn Sie zukünftig neben i.m.-Impfungen auch s.c.-Impfungen durchführen möchten, müssen Sie eine ergänzende Praxisschulung absolvieren. Wir bieten diese in Form von „Refresher“-Praxisseminaren an, in denen Sie auch die i.m.-Impfung noch einmal wiederholen. Die nächsten „Refresher“-Seminare finden am 11. Dezember 2026 statt, weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.  

Wie qualifiziere ich mich neu, wenn ich bisher nicht impfe?

Apothekerinnen und Apotheker, die sich neu für Impfungen mit allen Nicht-Lebendimpfstoffen qualifizieren möchten, müssen die Module 1-5 des Curriculums sowie eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolvieren. Zu den Modulen 2 und 3 werden ab Ende November 2026 Filme bereitgestellt, zu den Modulen 4 und 5 bieten wir ab Januar 2027 neue Praxisschulungen an.

Unser Tipp:

  • Starten Sie zeitnah mit dem Selbststudium gemäß Modul 1 (Informationen s.o.),
  • sehen Sie sich die Filme zu den Modulen 2 und 3 an (voraussichtlich ab Ende November auf unserer Webseite verfügbar),
  • absolvieren Sie die neue Lernerfolgskontrolle (voraussichtlich ab Ende November auf unserer Webseite verfügbar) und
  • melden Sie sich dann für eine der Praxisschulungen (Modul 4 und 5) an, die wir ab Anfang Januar 2027 nach neuem Curriculum (inkl. s.c.-Impfung) anbieten werden. Es werden ausreichend Termine verfügbar sein.  

Diese und weitere Informationen finden Sie – fortlaufend aktualisiert – auch auf unserer Webseite.

Ab wann können wir weitere Impfungen (zusätzlich zu Influenza und COVID-19) in der Apotheke anbieten?

Die Honorare für die Impfungen werden derzeit zwischen DAV und GKV-Spitzenverband verhandelt. Sobald die Honorarvereinbarungen stehen, können Sie loslegen, sofern in Ihrer Apotheke alle Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Honorare und die Abrechnung wird der Berliner Apotheker-Verein (BAV) entsprechend informieren.

Bitte beachten Sie: Der/die Apothekenleiter:in hat der zuständigen Behörde (in Berlin: LAGeSo) die Durchführung sowie Änderungen bezüglich der Durchführung von Schutzimpfungen (also auch jede Erweiterung des Impfspektrums) und die dafür erforderlichen Räumlichkeiten spätestens eine Woche vor Aufnahme der Impfungen bzw. vor Umsetzung der Änderung anzuzeigen. Ein Merkblatt für die Anzeige und die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des LAGeSo.

Veranstaltungstipp – Seminar zur Vorbereitung der Prozesse

Zur praktischen Umsetzung des Impfens in der Apotheke und Integration ins QMS empfehlen wir die Teilnahme am QM-Seminar „Schutzimpfungen in der Apotheke – planvoll durchstarten“ am 20. Januar 2027. Hier geht es zur Anmeldung.

Weitere Informationen zum Impfen in Apotheken finden Sie auch auf der Webseite der ABDA.