Corona: Anpassung der Öffnungszeiten von Apotheken – LAGeSo erlässt Allgemeinverfügung

März 13, 2020

Es ist absehbar, dass es aufgrund von Erkrankungen von Apothekenmitarbeiterinnen und Apothekenmitarbeitern zu Personalausfällen kommen wird. Außerdem wird das Problem der Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Kitas und Schulen auf die Apothekenteams durchschlagen. Dies wird zwangsläufig zur Folge haben, dass Apotheken die Öffnungszeiten situationsgerecht anpassen müssen. Das LAGeSo hat die Kammer informiert, dass es eine Allgemeinverfügung mit den folgenden Mindestöffnungszeiten erlassen wird:

Montag bis Freitag

vormittags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

nachmittags 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag

vormittags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Das LAGeSo hat mitgeteilt, dass Apotheken im Vorgriff auf die Allgemeinverfügung bereits jetzt so verfahren können. Einzelanträge auf Änderung der Schließzeiten sind nur erforderlich, wenn diese Zeiten nicht gewährleistet werden können.

AK Berlin, 13.03.2020