Corona – Persönliche Schutzausrüstung des Landes Berlin für Berliner Apotheken jetzt bestellbar
Mai 5, 2020Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung beschafft zurzeit persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Berliner Gesundheitswesen. Die Apothekerkammer Berlin hat für die 776 Berliner Apotheken den 3-Monatsbedarf an FFP2-Schutzmasken, Mund-Nase-Schutz (MNS) und Einmalhandschuhen angemeldet. Die Lieferungen werden sukzessive erfolgen. Die Kammer informiert via Newsletter Kammer aktuell über bestellbares PSA-Material. Die erste Lieferung Mund-Nase-Schutz ist eingetroffen und steht zur Auslieferung an die Apotheken bereit. Jede Berliner Apotheke kann über das neu geschaffene PSA-Portal der Kammer einmalig 100 Stück MNS bestellen.
Für die Bestellung gehen Sie auf das PSA-Portal der Apothekerkammer und loggen sich dort mit dem folgenden allgemeinen Passwort ein:
psa-Covid19-AKB
Die Verifikation der Apotheke erfolgt während des Bestellprozesses im Hintergrund. Bestellbar ist jeweils die voreingestellte Art und Menge. Sollte das PSA-Material nicht vollständig abgerufen werden oder zwischenzeitlich weiteres Material eintreffen, wird die Kammer daraus wieder neue Bestellpakete bilden und via Newsletter Kammer aktuell anbieten. Die erste Tranche von 100 Stück MNS je Apotheke kann bis einschließlich 12.05.2020 bestellt werden.
Die Lieferung erfolgt durch die Alliance Healthcare Deutschland AG (AHD), Neues Ufer 13, 10553 Berlin. Die Kammer übermittelt zu diesem Zweck an die AHD die folgenden Daten: Name der Apotheke, Straße, Haus-Nummer, PLZ und Ort sowie Art und Menge der Bestellung. Soweit vorhanden, wird die AHD-Kundennummer ebenfalls übermittelt.
Das Land Berlin behält sich vor, die Kosten für das gelieferte PSA-Material von den Apotheken zurückzufordern. Ob eine Kostenberechnung erfolgen wird ist noch offen. Die Apotheken würden in diesem Fall im Nachgang zu der ausgegebenen Ware ein gesondertes Kostenerstattungsschreiben vom Land Berlin erhalten. Die in dem Bestellvorgang angegebenen Kosten für Porto und Versand sind von der bestellenden Apotheke zu tragen. Die Lieferung der jetzt zur Verfügung stehenden ersten Tranche von 100 Stück MNS je Apotheke ist kostenfrei.
Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Apothekenteam vor Infektion zu schützen, damit es keine Ausfälle bei dem systemrelevanten Personal gibt. Denn wenn diese Personen ausfallen, können sie auch niemandem mehr helfen. Auch aufgrund der Festlegung in § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie darf das zentral beschaffte PSA-Material daher nicht an die Bevölkerung abgegeben werden, auch nicht bei zu erwartendem Nachfragedruck! Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des durch die zentrale Beschaffungsstelle des Landes Berlin beschafften Materials würde die weitere Versorgung der Berliner Apotheken mit PSA gefährden. Deshalb ist beim Empfang des PSA-Materials eine schriftliche Bestätigung der bestimmungsgemäßen Verwendung ausschließlich zum Zwecke des Arbeitsschutzes abzugeben.
AK Berlin, 05.05.2020