TI-Vereinbarung – Erstattungspauschalen für den HBA für OHG-/GbR-Gesellschafter
Juli 3, 2020Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mitgeteilt, dass der Geschäftsführende DAV-Vorstand in Abstimmung mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) am 24.06.2020 entschieden hat, dass im Rahmen der Abwicklung der TI-Vereinbarung in Bezug auf die Erstattungspauschalen für den Heilberufsausweis (HBA) jeder Gesellschafter einer in der Rechtform OHG oder GbR geführten Apotheke einen Anspruch auf die Zahlung der einmaligen Betriebskostenpauschale für den HBA hat.
Dazu sei es allerdings notwendig, dass im Rahmen der TI-Antragstellung, der jeweilige Vertretungsbefugte dem Notdienstfonds als Abrechnungsstelle für die TI-Vereinbarung einen entsprechenden Nachweis der Gesellschafterstruktur (Kopie der Betriebserlaubnisse, Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag) übersendet.
Betreffend Filialverbünde weist der DAV weiter darauf hin, dass im Falle eines Filialverbundes die Auszahlung der Erstattungspauschale(n) für den HBA im Rahmen der Antragsbearbeitung für die jeweilige Hauptapotheke erfolgt.
AK Berlin, 03.07.2020