Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Juli 9, 2020Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2020 im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ arbeitspolitische Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket vom 3. Juni 2020 verabschiedet. Förderungsfähig sind Ausbildungsbetriebe mit bis zu 249 Beschäftigen, die durch die Corona-Krise betroffen sind.
Demnach dürfen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die in der ersten Jahreshälfte wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai um durchschnittlich 60 % im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen ist, einen Antrag auf eine Ausbildungsprämie von 2.000,00 EUR bei Erhalt bzw. 3.000,00 EUR bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus stellen. Um Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden, übernimmt der Staat im Fall eines KMU mit mindestens 50 % Arbeitsausfall bis Ende des Jahres 75 % der monatlichen Brutto-Ausbildungsvergütung. Außerdem wird auch die zeitweise Übernahme von Auszubildenden im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung gefördert. Unternehmen können darüber hinaus Förderungen in Höhe von 3000,00 EUR für jeden aufgenommenen Auszubildenden erhalten insofern der ursprüngliche Arbeitgeber pandemiebedingt insolvent ist.
Die Umsetzung des Programmes soll durch eine Verwaltungsvereinbarung auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Somit sind Förderungsanträge an die regional zuständige Agentur für Arbeit zu stellen.
Details der beschlossenen Maßnahmen können Sie dem Eckpunktepapier Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ entnehmen.
AK Berlin, 09.07.2020