HBA-Erstattung bei OHG-Apotheken: Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf eine einmalige Betriebskostenpauschale für den HBA

September 4, 2020

Wir hatten in Kammer aktuell 54/2020 vom 03.09.2020 darauf hingewiesen, dass je Betriebsstätte nur eine SMC-B und ein HBA benötigt werden. Weiter hatten wir mitgeteilt, dass deshalb auch nur für eine SMC-B und einen HBA eine Erstattung nach der TI-Erstattungsvereinbarung geleistet wird, die der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben. Diese Mitteilung möchten wir betreffend der HBA-Erstattung für OHG-Apotheken konkretisieren.

Bei der Erstattung des HBA für OHG-Gesellschafter hat es eine Ergänzung zur TI-Erstattungsvereinbarung gegeben. Danach hat nun jeder OHG-Gesellschafter Anspruch auf eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 449,00 EUR. Die Erstattung erfolgt durch den Notdienstfonds.

Dazu ist es notwendig, dass im Rahmen der TI-Antragstellung, der jeweilige Vertretungsbefugte dem Notdienstfonds als Abrechnungsstelle für die TI-Vereinbarung einen entsprechenden Nachweis der Gesellschafterstruktur (Kopie der Betriebserlaubnisse, Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag) übersendet. Informationen zur Refinanzierung und Abwicklung der TI-Kosten finden Sie unter https://www.dav-notdienstfonds.de/ti-themen/uebersicht/

Die laufenden monatlichen Kosten für die SMC-B betragen 6,30 EUR zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. D. h., die einmalige Erstattungspauschale deckt die Kosten für 60 Monate.