Insolvenzantrag eines Apothekenrechenzentrums

September 28, 2020

Nichts ist unmöglich, hieß es einmal so vollmundig in einer Autowerbung. Dennoch hat wohl kaum jemand in Apothekerkreisen den Insolvenzantrag eines Apothekenrechenzentrums für möglich gehalten. Nun ist dies im Hinblick auf den Dienstleister AvP bitterste Realität geworden. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und ihre Betriebe, in Berlin allein um die 80, sehen sich binnen weniger Stunden oftmals in der eigenen Existenz bedroht. Schnelle Hilfe ist jetzt ebenso notwendig wie auch vorausschauendes Hinterfragen der Ursachen dieser Katastrophe.

Schnelle Hilfe, vor allem die Sicherung oder Wiederherstellung der eigenen Liquidität, ist von Banken, Großhändlern und anderen Abrechnungszentren in Aussicht gestellt worden. Die Apothekerverbände und -kooperationen leisten dabei Unterstützung.

Auf politischer Ebene haben der Berliner Apotheker-Verein und die Apothekerkammer den Gesprächsfaden zur Landespolitik aufgenommen. Auf standespolitischer Ebene ist jetzt eine Analyse der Vertragsgestaltungen der Rechenzentren mit dem Ziel der Herstellung von Transparenz und Abschätzung von Risiken erforderlich. Die einzelne Apotheke kann das alleine nicht leisten.

Als ganz konkrete schnelle Liquiditätshilfe können betroffene Kolleginnen und Kollegen die Stundung des Kammerbeitrages beim Vorstand beantragen. Senden Sie Ihre diesbezügliche Anfrage bitte an recht@akberlin.de. Sie erhalten von uns dann Nachricht über die benötigten Unterlagen.

AK Berlin, 28.09.2020