Corona-Sperrstunde: Apotheken dürfen öffnen
Oktober 9, 2020Der Berliner Senat hat mit der Siebenten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 06.10.2020 eine „Sperrstunde“ unter anderem für Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes verordnet. Danach sind Geschäfte in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen. Apotheken sind hiervon ausgenommen und dürfen während dieser Zeit Arzneimittel und apothekenübliche Waren abgeben, vgl. § 7 Abs. 5 Satz 3 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. D. h., Apotheken dürfen gemäß §§ 3, 5 Nr. 1 Berliner Ladenöffnungsgesetz unverändert an 365 Tagen 24 Stunden geöffnet haben.
AK Berlin, 09.10.2020