securPharm: Relegitimation des N-ID-Zertifikates erforderlich
Oktober 9, 2020Die NGDA weist darauf hin, dass in nächster Zeit die ersten N-ID Zertifikate ablaufen werden und informiert deshalb zu dem Thema Relegitimation. Da der Prozess etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehl die NGDA, die Zertifikatserneuerung spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Zertifikates zu starten.
Bei der Relegitimation werden die Zugangsvoraussetzung zur Nutzung u. a. des securPharm-Systems durch Apotheken und weitere Betriebstätten geprüft und bestätigt. Dies ist spätestens alle zwei Jahre bei Ablauf des N-ID-Zertifikates notwendig, sowie bei möglichen Änderungen der Zugangsvoraussetzungen (z. B. Namensänderung).
Der Prozess der Relegitimation ist von den Apotheken durchzuführen. Die NGDA hat hierzu auf ihrer Webseite Informationen und Anleitungen bereitgestellt:
Anleitung Relegitimation einer Betriebsstätte
Anleitung Zertifikatsverlängerung
Die NGDA wird alle Apotheken anschreiben und auffordern, die Relegitimation und Zertifikatserneuerung durchzuführen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die NGDA.
AK Berlin, 09.10.2020