Apothekenstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen

November 2, 2020

Deutschlands Apotheker begrüßen das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), das nun vom Bundestag beschlossen wurde und eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung ermöglichen soll. Kernelemente des Gesetzes sind die Wiederherstellung der bundesweiten Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel über das Sozialgesetzbuch, die Einführung von neuen pharmazeutischen Dienstleistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten und die dauerhafte Bezuschussung des Botendienstes der Apotheken vor Ort.

„Mit dem Apothekenstärkungsgesetz bekommen die Apotheken einen klareren ordnungspolitischen Rahmen und können wieder mit mehr Zuversicht nach vorne schauen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Angesichts rückläufiger Apothekenzahlen brauchen gerade junge Apotheker eine Perspektive, wie sie ihre Patienten in zehn oder zwanzig Jahren versorgen können. Dazu trägt das Gesetz bei.“

Die vollständige Presseinformationen der ABDA finden Sie unter: www.abda.de

AK Berlin, 02.11.2020