Anmeldung zur PKA Zwischenprüfung Frühjahr 2021
Dezember 11, 2020Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am
11. März 2021
im Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
statt.
Gemäß § 30 PKA-Prüfungsordnung, wird die Zwischenprüfung in der ersten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt.
Alle in Ausbildung stehenden PKA, die an der Zwischenprüfung teilzunehmen haben, sind bis zum 27. Januar 2021 mit dem Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“ bei der Apothekerkammer Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin, anzumelden.
Das Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung“ wird den Ausbildungsapotheken
termingerecht zugeschickt. Bei Fehlen des Formblatts wird um eine formlose Anmeldung bis zum o. g. Termin gebeten.
Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß § 21 Ausweispflicht und Belehrung, § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße und § 23 Rücktritt und Nichtteilnahme der o. g. PKA-Prüfungsordnung belehrt.
Der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind beizufügen:
- Kopie der Fehlzeitenstatistik der bzw. des Auszubildenden über eventuell angefallene Fehlzeiten in der Ausbildungsapotheke
- Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung. Gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Nachuntersuchung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Für Auszubildende, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Nachuntersuchung.
Das Berichtsheft, Stand Dezember 2020 ist vom 18.01.2021 bis 21.01.2021 in der Apothekerkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin, 1. OG abzugeben. Die Abgabe kann persönlich (von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr) oder auf dem Postweg erfolgen.
AK Berlin, 11.12.2020