Berechtigungsscheine für Schutzmasken: Sicherheitsmerkmale zum Schutz vor Fälschung

Januar 15, 2021

Die ABDA hat die Apothekerkammern und die Apothekerverbände über die Sicherheitsmerkmale der Berechtigungsscheine informiert und wie diese von Apotheken bei der Einlösung überprüft werden können. Anlass waren viele Anfragen von Apotheken, wie fälschungssicher die Berechtigungsscheine sind, die von der Bundesdruckerei erstellt wurden. Um die Unsicherheit rund um eventuell gefälschte Berechtigungsscheine zu beseitigen weist die ABDA auf die Sicherheitsmerkmale hin, die von den Apotheken leicht überprüft werden können.

Gestaltung des Papiers

Das Papier der Berechtigungsscheine ist so gestaltet, dass auch ein professioneller Farbdrucker die farbliche Gestaltung des Hintergrundes nicht originalgetreu kopieren kann.

Wasserzeichen

Es gibt zwei Varianten von Wasserzeichen, je nachdem ob es sich um Papier des Herstellers GSD oder des Herstellers G&D handelt. Die G&D-Variante ist weitaus verbreiteter. Hält man das Sicherheitspapier gegen das Tageslicht lässt sich gut entweder ein „GSD“ in Schnörkelschrift, wobei das „S“ überdimensional ist, erkennen oder es wird die stilisierte Buchstaben-/Zeichenkombination „G&D““ abgebildet.

Design unter UV-Licht sichtbar

Zusätzlich gibt es noch ein Design, dass ausschließlich unter UV-Licht zu erkennen ist. Mittels eines Geldscheinprüfers (oder ähnlichen Gerätes) wird es sichtbar. Tageslicht ist für die Sichtbarkeit nicht ausreichend. Das Design zeigt eine FFP2-Schutzmaske – diese breitet sich fast über zwei Drittel des Berechtigungsscheines aus – und den Bundesadler, der ein Drittel des Scheines an Platz einnimmt.

Ein Muster eines originalen Berechtigungsscheins finden Sie hier.

AK Berlin, 15.01.2021