Bundeskanzlerin nimmt Beschluss über die „Ruhetage“ Gründonnerstag und Ostersamstag zurück
März 24, 2021Die Bundeskanzlerin hat in Abstimmung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder den Beschluss über die „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ und die hierzu vorgesehenen „Ruhetage“ am 1. April (Gründonnerstag) und am 3. April (Samstag) 2021 zurückgenommen. Die Bundeskanzlerin hat sich in einem Pressestatement an die Bevölkerung gewandt und die Verantwortung für den nicht zu Ende gedachten Beschluss übernommen und sich entschuldigt. Damit ist die Ziffer 4 des Beschlusses der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22.03.2021 vom Tisch.
Das bedeutet: Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 sind ganz normale Werktage. Alle Apotheken sind gemäß den allgemeinen bzw. genehmigten Schließzeiten dienstbereit. Auch beim Notdienst gibt es keine Änderung.
AK Berlin, 24.03.2021