Apotheken dürfen Corona-Impfstoffe vorerst nur an Vertragsärzte liefern
März 31, 2021Die ABDA teilte uns heute in einer „eiligen Information“ mit, dass Apotheken die Corona-Impfstoffe in einem ersten Schritt nur an Vertragsärzte liefern dürfen. Dies will das BMG in einer Allgemeinverfügung regeln, die gemeinsam mit der geänderten Corona-Impfverordnung morgen (am 01.04.2021) in Kraft treten soll.
Bestellungen von COVID-19-Impfstoffen von Ärzten für die KW 14 (Woche nach Ostern), die nicht von Vertragsärzten (Kassenärzten) stammen, dürfen somit von der Apotheke nicht beliefert werden!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem ABDA-Schreiben.
AK Berlin, 31.03.2021