Wichtig: Neuerungen bei der Bestellung der COVID-19-Impfstoffe von BioNTech und AstraZeneca am Dienstag, 20. April 2021, für die KW 17

April 15, 2021

Die ABDA hat die Kammern und Verbände über die geänderten „Spielregeln“ für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe für die Woche vom 26. bis 30. April 2021 (KW 17) informiert und um umgehende Weitergabe der Informationen an die Apotheken gebeten. Neu ist die Impfstoff-spezifische Bestellung. Die Ärzte sollen die Impfstoffe dosisbezogen, aber nunmehr Impfstoff-spezifisch verordnen.

Nach Information des Bundesministeriums für Gesundheit werden für die KW 17 insgesamt etwa 1,5 Mio. Dosen Impfstoff zur Verfügung stehen, davon etwa 70 % Comirnaty® von BioNTech und 30 % COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca.

In den ausführlichen Informationen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an die Arztpraxen wird empfohlen, dass die Vertragsärzte für die KW 17 zwischen

  • 3 bis 5 Vials (entsprechend 18 bis 30 Dosen) Comirnaty® von BioNTech und
  • 1 bis 5 Vials (10 bis 50 Dosen) COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca

mit Formular Muster 16 verordnen. Bei entsprechender Bestellmenge sollen die Ärzte in dieser Woche jeweils mindestens 3 Vials Comirnaty® von BioNTech mit jeweils sechs Dosen und/oder voraussichtlich mindestens 1Vial COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca mit jeweils 10 Dosen erhalten.

Mit Blick auf die insgesamt zur Verfügung stehende Menge an Impfstoffen, die unterschiedlichen Bedarfe der Ärzte und die gleichmäßige Verteilung bittet die ABDA dringend, bei der Bestellung Folgendes zu beachten:

  • Neu: Impfstoff-spezifische Bestellung: Die Ärzte sollen die Impfstoffe dosisbezogen, aber nunmehr Impfstoff-spezifisch verordnen, z. B. 20 Dosen COVID-19-Impfstoff (AstraZeneca) und 18 Dosen Comirnaty® (von BioNTech).
  • Die Ärzte sollen beide Impfstoffe bestellen. Bestellt der Arzt nur einen der beiden Impfstoffe, erhöht sich ‒ sofern gekürzt werden muss ‒ die Liefermenge für diesen Impfstoff nicht aufgrund der Nicht-Bestellung des zweiten Impfstoffs.
  • Es darf nicht über die Bestellungen des Arztes hinaus aufgestockt werden.
  • Die Bestellung beim Großhandel erfolgt wie bislang auf Vial-Ebene auf der Grundlage der PZN BUND (Comirnaty® PZN 17377588, COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca unter der Bezeichnung „COVID-19 Vaccine AstraZeneca Inj.-Suspension BUND“ PZN 17377625).

Bei Anfragen von Ärzten, wie die Empfehlungen der KBV und die „Soll-Regelungen“ auszulegen sind, verweisen Sie den Arzt bitte an seine Kassenärztliche Vereinigung.

Eine aktualisierte Zusammenfassung der Informationen zur Bestellung finden Sie in dem die ABDA-Info-Blatt „Bei der Bestellung der COVID-19-Impfstoffe zu beachten!“.

Ausblick Zweitimpfungen

Um möglichst viele Erstimpfungen durchführen zu können, soll das Intervall für die Zweitimpfungen möglichst gestreckt werden. Mit den Zweitimpfungen im niedergelassenen Bereich soll daher ‒ wenn immer möglich ‒ erst ab KW 19 oder KW 20 begonnen werden. Die ABDA stimmt derzeit mit dem BMG, der KBV und dem PHAGRO das Procedere für die Bestellungen der COVID-19-Impfstoffe für die Zweitimpfungen ab. Dieses soll sicherstellen, dass Bestellungen für Zweitimpfungen mit Blick auf die jeweils in einer Woche zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen gegenüber Bestellungen für Erstimpfungen prioritär beliefert werden. Über das Procedere werden wir rechtzeitig informieren.

AK Berlin, 15.04.2021