Bundesgesundheitsministerium: Allgemeinverfügung zur Verteilung von COVID-19-Impfstoffen an Arztpraxen

April 21, 2021

Im Bundesanzeiger vom 20.04.2021 ist die Allgemeinverfügung des BMG vom 19.04.2021 zur Impfstoffverteilung an Arztpraxen veröffentlicht. Inhaltlich wird hauptsächlich der Begriff eines „Partnergroßhändlers“ ergänzt, d. h. von Vollversorgern, die nicht PHAGRO–Mitglied sind, aber mit dem PHAGRO eine entsprechende Vereinbarung schließen. Der PHAGRO wird laut Begründung eine Liste solcher „Partnergroßhändler“ nach Abschluss entsprechender Vereinbarungen auf seiner Homepage bereitstellen.

AK Berlin, 21.04.2021