Ergänzung zu Kammer aktuell 35/2021 – Weitere Informationen der ABDA zur Bestel-lung der COVID-19-Impfstoffe am Dienstag, 4. Mai 2021, für die KW 19 (10. bis 14. Mai 2021)
April 30, 2021Die ABDA hat weitere Informationen zur Bestellung der COVID-19-Impfstoffe für die KW 19 mitgeteilt. Wir hatten dies bereits im heutigen Kammer aktuell 35/2021 angekündigt.
Die Ergänzungen betreffen
» die Liefermengen der pharmazeutischen Unternehmen in KW 19.: Etwa 1,6 Mio. Dosen Comirnaty® von BioNTech und 1,3 Mio. Dosen Vaxzevria® von AstraZeneca
» die von der KBV den Vertragsärzten empfohlenen Höchstbestellmengen sowie
» den Hinweis, dass Apotheken keine Prüfpflicht haben, ob der gemäß Coronavirus-Impfverordnung festgelegte Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird.
Liefermengen in KW 19
Für die KW 19 werden etwa 1,6 Mio. Dosen Comirnaty® (BioNTech) und 1,3 Mio. Dosen Vaxzevria® (AstraZeneca) zur Verfügung stehen.
Die maximalen Bestellmengen umfassen auch Zweitimpfungen
Comirnaty® BioNTech
Die KBV empfiehlt den Vertragsärzten, für die KW 19 maximal 6 Vials (= 36 Dosen) zu bestellen. Diese umfassen die Impfstoffdosen für Erst- und Zweitimpfungen. Nach Abzug der benötigten Dosen für die Zweitimpfungen können die Ärzte so viele Dosen für die Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist.
Vaxzevria® AstraZeneca
Für Vaxzevria® von AstraZeneca wird es auf absehbare Zeit keine Obergrenze für die Bestellmengen mehr geben.
Die Bestellung nur eines Impfstoffes erhöht die Liefermenge für diesen Impfstoff nicht.
Keine Prüfpflicht der Apotheken auf Einhaltung des Abstands zwischen Erst- und Zweitimpfung
Bereits die Erstimpfung gegen COVID-19 schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Daher soll möglichst vielen Menschen möglichst rasch die Erstimpfung angeboten werden. Der zeitliche Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung soll daher soweit wie möglich vergrößert werden. Die Ärzte sollen daher die nach Coronavirus-Impfverordnung festgelegten zeitlichen Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfungen einhalten (Comirnaty® ‒ 6 Wochen, Vaxzevria® ‒ 12 Wochen). Dies bedeutet, dass sie im begründeten Einzelfall davon abweichen dürfen. Die Apotheken sind nicht verpflichtet, die Einhaltung des zeitlichen Abstands zwischen Erst- und Zweitimpfung zu überprüfen.
AK Berlin, 30.04.2021