COVID-19-Impfstoffe
Juni 4, 2021Bund-PZN für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte
Die Apotheken haben COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte in den vergangenen zwei Wochen per Fax oder E-Mail bestellt, um die Zuordnung der Bestellung beim pharmazeutischen Großhandel zum Impfstoff-Kontingent für die Betriebsärzte sicherzustellen.
Künftig stehen für die Bestellungen der Impfstoffe für die Betriebsärzte extra Bund-PZN zur Verfügung.
| Impfstoff | Bund-PZN | Menge |
| Comirnaty® (BioNTech) | 17532824 COMIRNATY BIONTECH BUND BA | 1 Vial |
| Vaxzevria® (AstraZeneca) | 17532244 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND BA | 1 Vial |
| COVID-19-Impfstoff von Janssen | 17532215 COVID19 VACCINE JANSSEN BUND BA | 1 Vial |
| COVID-19-Impfstoff Moderna® | 17532209 COVID VACCINE MODERNA BUND BA | 1 Vial |
Diese PZN werden allgemein ab 15. Juni 2021 zur Verfügung stehen. Sie können aber bereits für die Bestellung am kommenden Donnerstag, 10. Juni 2021, verwendet werden, soweit sie von dem jeweiligen Softwarehaus schon davor in das Warenwirtschaftssystem der Apotheke eingepflegt werden konnten. Damit wird die Bestellung für Betriebsärzte ebenfalls elektronisch über MSV3 möglich, und die Bestellung durch Fax oder E-Mail entfällt künftig.
Diese Bund-PZN können auch schon auf den Lieferscheinen des pharmazeutischen Großhandels für die COVID-19-Impfstoffe für die Betriebsärzte am kommenden Montag erscheinen.
Momentan können Betriebsärzte COVID-19-Impfstoff ausschließlich für Erstimpfungen bestellen. Für künftige Verordnungen über Zweitimpfungen werden dieselben Bund-PZN für Zweitimpfungen verwendet wie bei den Vertrags- und Privatärzten. Diese sind keine eigenständigen Artikelnummern, sondern dienen ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfungen verwendet werden sollen.
Aktualisierung des Dokuments „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“
In der aktualisierten Fassung des Dokuments „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ wurden die CoronaImpfV, die am 7. Juni 2021 in Kraft treten wird, sowie die Allgemeinverfügung, die seit 3. Juni 2021 gilt, berücksichtigt. Außerdem ist die Bestellmöglichkeit der COVID-19- Impfstoffe für Betriebsärzte mit den oben aufgeführten Bund-PZN anhand von Beispielen beschrieben. Das Dokument ist wie gehabt über die Coronaseite der ABDA abrufbar.
Ferner wird auf der Coronaseite der ABDA über Liefermengen für die Vertrags- und Privatärzte für die KW 24 (14. bis 18. Juni 2021) sowie für die Betriebsärzte für die KW 25 (21. bis 25. Juni 2021) informiert.
AK Berlin, 04.06.2021