Änderungen der Coronavirus-Impfverordnung

Juli 8, 2021

Am heutigen Donnerstag, dem 8. Juli 2021, tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-lmpfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft. Für Apotheken ergeben sich folgende Änderungen in Bezug auf die Erstellung und Vergütung der digitalen Impfzertifikate:

  • Die Vergütung für die Erstellung der digitalen Impfzertifikate wird einheitlich für alle Leistungserbringer auf 6,00 Euro pro Zertifikat gesenkt.
  • Die Erstellung der digitalen Impfzertifikate wird zwingend an einen unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen der Apotheke und der geimpften Person (bzw. einem für eine geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige geimpfte Person für diesen Aufgabenkreis bestellten Betreuer, einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten einer minderjährigen geimpften Person) gekoppelt.

AK Berlin, 08.07.2021