Ab heute können Apotheken auch Impfzertifikate für Genesene ausstellen

Juli 9, 2021

Ab sofort bietet das Modul „Digitales Impfzertifikat“ unter www.mein-apothekenportal.de eine technische Lösung für die Erstellung digitaler COVID-19-Impfzertifikate für Genesene.

Wird  im Portal der Schieberegler „Genesenen-Impfung“ aktiviert, kann die einmalige Impfung nun korrekt eingetragen werden, indem automatisch auch bei den nach Zulassung zweifach zu impfenden COVID-19-Impfstoffen als Dosis 1 von 1 angegeben wird.

Somit können jetzt auch Genesene, die einmal geimpft wurden, ein digitales Impfzertifikat in der Apotheke erhalten.

Welche Nachweise müssen in der Apotheke vorgelegt werden?

Neben dem Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis) müssen Nachweise über die überstandene Infektion und die einmalige Impfung mit einem in der EU zugelassenen oder diesem gleichgestellten COVID-19-Impfstoff (Paul-Ehrlich-Institut – Coronavirus und COVID-19Coronavirus und COVID-19 (pei.de)) erbracht werden.

Der Nachweis einer überstandenen Infektion muss über eine Dokumentation des positiven PCR-Testergebnisses erfolgen. Liegt diese nicht mehr vor, kann sie erneut von der betreffenden Stelle ausgestellt werden. Der digitale oder analoge Nachweis kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst sein.

NICHT als Nachweisdokumente anerkannt werden u.a. Krankheitsatteste oder Antikörpernachweise.

Gibt es einen maximalen Abstand zwischen Genesung und Impfung, den die Apotheke beachten muss?

Laut Robert-Koch-Institut reicht eine Impfstoffdosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus – auch wenn mehr als 6 Monate seit der Diagnosestellung der COVID-Erkrankung vergangen sind.

Für die Erstellung des COVID-19-Impfzertifikats für Genesene ist das Alter des PCR-Testergebnisses somit irrelevant.

Können auch „reine Genesenenzertifikate“ über das Portal erstellt werden?

Laut Robert-Koch-Institut gelten auch  Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben (PCR-bestätigt), die weniger als 6 Monate zurückliegt, als geschützt – auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Diese „reinen Genesenenzertifikate“ können derzeit nicht über das DAV-Portal erstellt werden.

Welche Vergütung erhalten Apotheken für die Erstellung der Impfzertifikate?

Impfzertifikate für Genesene werden wie die übrigen digitalen Impfzertifikate mit 6 EURO brutto vergütet. Wie im gestrigen Kammer aktuell berichtet, wurde die Vergütung der Erstellung der Impfzertifikate für alle Leistungserbringer durch die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung zum 8. Juli 2021 gesenkt.

Wo finde ich weitere Informationen?

Alle Informationen zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker*innen finden Sie in der aktualisierten ABDA-Handlungshilfe auf der Coronaseite der ABDA-Homepage im Mitgliederbereich.

AK Berlin, 09.07.2021