HBA für angestellte Apotheker – Kammer verschickt am 05.08.2021 Briefe mit Login-Daten für das Kundenportal auf der Kammerhomepage

August 4, 2021

Alle Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken benötigen für das e-Rezept einen Heilberufsausweis. Damit rechtzeitig zum Start des e-Rezeptes am 01.01.2022 alle in Berliner Apotheken tätigen Apothekerinnen und Apotheker einen Heilberufsausweis haben, gibt die Kammer den Startschuss für die Beantragung und verschickt morgen, Donnerstag den 05.08.2021, die Briefe mit den persönlichen Login-Daten für das Kundenportal auf der Kammerhomepage.

Über das Kundenportal können die Mitgliedsdaten selbst verwaltet werden. Außerdem werden künftig alle Services der Kammer über das Kundenprotal gebucht werden können. Die erste Anwendung ist das Beantragungsportal für den Heilberufsausweis (HBA). Die Vorgehensweise ist in dem Brief beschrieben.

Die Erstattung der Kosten für den HBA erfolgt über die Apotheke. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des DAV-Notdienstfonds.

Informationen zu HBA, SMC-B und zur Telematikinfrastruktur finden Sie auf der Kammerhomepage unter Telematikinfrastruktur. Sehr zu empfehlen sind unsere drei Erklär-Videos.

AK Berlin, 04.08.2021