Apotheken können ab heute auch Genesenenzertifikate ausstellen
August 24, 2021Ab sofort können Apotheken über das DAV-Portal www.mein-apothekenportal.de auch COVID-19-Genesenenzertifikate ausstellen und abrechnen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die am 20.08.2021 in Kraft getreten ist. Die technische Umsetzung im DAV-Portal erfolgte umgehend, die Freischaltung durch das RKI ist heute erfolgt.
Im Modul „COVID-19-Zertifikat“ gibt es damit die Option „Genesenenzertifikat“; in die Eingabemaske werden Vorname(n) und Nachname(n) des oder der Genesenen (entsprechend Angaben im Personalausweis), Geburtsdatum und Datum des PCR-Tests eingetragen.
Welche Nachweise müssen in der Apotheke vorgelegt werden?
Genesene müssen ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild und den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der maximal 180 Tage zurückliegen darf, vorlegen. Als Nachweis können folgende Dokumente genutzt werden:
- PCR-Befund eines Labors
- PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
- PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
- ärztliches Attest (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
- die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
- weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und
Testdatum enthalten)
Das COVID-19-Genesenenzertifikat ist in dem Zeitraum 28 Tage bis 180 Tage nach dem ersten positiven Nucleinsäurenachweis (PCR-Test) gültig.
Wie hoch ist die Vergütung und wie erfolgt die Abrechnung?
Apotheken erhalten für COVID 19-Genesenenzertifikate – wie für alle anderen COVID-19-Zertifikate – eine Vergütung von 6,00 EUR brutto.
Die Abrechnung erfolgt gemäß § 7b Coronavirus-Testverordnung analog zur Abrechnung der COVID-19-Impfzertifikate über die Rechenzentren.
Wo finde ich weitere Informationen?
Die ABDA hat auf ihrer Corona-Seite im geschützten Mitgliederbereich eine Neufassung der „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“ bereitgestellt, in die umfassende Informationen zur Erstellung der COVID-19-Genesenenzertifikate aufgenommen wurden.
AK Berlin, 24.08.2021