Aktualisierung der „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“

September 17, 2021

Über das DAV-Verbändeportal ist jetzt auch die Erstellung von COVID-19-Impfzertifikaten für Auffrischimpfungen möglich.

In der ABDA-Handlungshilfe werden entsprechende Hinweise zur Datenerfassung gegeben. Damit ein COVID-19-Zertifikat für eine Auffrischimpfung ausgestellt werden kann, muss die vollständige Dokumentation der bereits verabreichten Impfungen vorliegen.

Nachträge von COVID-19-Impfungen in einen Impfausweis

Nachträge von COVID-19-Impfungen in einen Impfausweis werden seit dem 1. September 2021 gemäß § 9 Abs. 4 Coronavirus-Impfverordnung über das Bundesamt für Soziale Sicherung mit 2 Euro vergütet.

COVID-19-Genesenenzertifikate

Genesenenzertifikate können auch auf der Grundlage von in Nicht-EU-Staaten bescheinigten, positiven Testergebnissen ausgestellt werden.

Prüfung der vorgelegten Dokumente

Um mögliche gefälschte Dokumente zu erkennen, wird in der Handlungshilfe darauf hingewiesen, dass grundsätzlich für jegliche Ausstellung digitaler COVID-19-Zertifikate eine Kontrolle der Identität der Person und der Echtheit der vorgelegten Dokumente erforderlich ist, die die Anwesenheit des Kunden/der Kundin in der Apotheke voraussetzt.

Die Handlungshilfe steht auf der ABDA-Homepage im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung.

AK Berlin, 17.09.2021