COVID-19-Impfstoffe für die KW 40 (4. bis 8. Oktober 2021): Wichtige Änderungen gegenüber den bisherigen Prozessen

September 17, 2021

Am 1. September 2021 trat die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft. Durch diese wird ab 1. Oktober 2021 u. a. der Kreis der Leistungserbringer*innen geändert und der Bezugsweg der COVID-19-Impfstoffe über die Apotheken gefestigt.

Ab dem 1. Oktober 2021 werden alle Leistungserbringer*innen von COVID-19-Impfungen über Apotheken versorgt werden. Die Trennung der Versorgung der Einrichtungen der Länder durch diese selbst von der Versorgung der Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt*innen durch Apotheken wird somit aufgehoben.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Neufassung zum Anlass genommen, weitere Änderungen bei der Verteilung der COVID-19-Impfstoffe vorzunehmen, die sich auf deren Bestellung in KW 38 für die Lieferung in KW 40, d. h. am Montag, 4. Oktober 2021, auswirken.

Die ABDA hat die wichtigsten Punkte in dem Dokument COVID-19-Impfstoffe: Wichtige Änderungen für die Bestellungen in der KW 38 (21. September 2021) für KW 40 (4. bis 8. Oktober 2021) zusammengefasst.

Diese betreffen insbesondere

  • den Kreis der Ärzt*innen, die COVID-19-Impfstoffe bei Apotheken bestellen dürfen,
  • den Nachweis der Bestellberechtigung der Ärzt*innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, von den Ländern beauftragter Dritter, der Impfzentren, der mobilen Impfteams und der Krankenhausärzt*innen,
  • die Festlegung des Dienstags als einheitlicher Bestelltag für alle Ärzt*innen, d. h. auch der Betriebsärzt*innen,
  • die notwendigen Angaben auf der ärztlichen Bestellung,
  • die zur Verfügung stehenden COVID-19-Impfstoffe,
  • die künftig separate Bestellung des Impfzubehörs.
  • die verlängerte Haltbarkeit ultratiefgekühlten Comirnaty® auch für bereits in der Vertriebskette befindlichen Impfstoff sowie
  • die von der Apotheke zu verwendenden PZN bei der Bestellung der COVID-19-Impfstoffe beim pharmazeutischen Großhandel.

Darüber hinaus hat die ABDA die Standardarbeitsanweisungen zum Umgang mit den COVID-19-Impfstoffen Comirnaty®, Vaxzevria® und COVID-19 Vaccine Janssen aktualisiert. Da nunmehr nicht nur öffentliche, sondern auch Krankenhausapotheken zu den lieferberechtigten Apotheken gehören, mussten die Standardarbeitsanweisungen entsprechend angepasst werden. Pharmazeutisch-inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Der COVID-19-Impfstoff Spikevax® von Moderna, der bislang ausschließlich in Impfzentren verabreicht worden ist, wird zukünftig auch für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung stehen. Die entsprechende Standardarbeitsanweisung, die vom Paul Ehrlich-Institut (PEI) freigegeben worden ist, stellt die ABDA ebenfalls bereit.

Alle Dokumente stehen wie gewohnt auf der Coronaseite der ABDA im Mitgliederbereich zur Verfügung.

AK Berlin, 17.09.2021